Ausgabe
Nr. 9 / Dezember 2002
Autor Karlheinz Schmidt
Vor
50 Jahren
Der Aufbruch der Gemeinde Oststeinbek in die Zukunft
Nach
der Einführung der D-Mark zum 21. Juni 1948 war es das Ziel der
Bundesländer, u.a. den Aufbau der Kommunen zu ordnen und zu
koordinieren. In Schleswig-Holstein erließ die Landesregierung
das Gesetz über den Aufbau in den schleswig-holsteinischen
Gemeinden (Aufbaugesetz) vom 21. Mai 1949, das die Gemeinden u.a.
verpflichtete, ihren Aufbau zu planen und die Maßnahmen zu seiner
Durchführung zu treffen. Für Oststeinbek wurde der
diesbezügliche Aufbauplan im Zeitraum 1951/52 von zwei Architekten
erstellt und mit ministeriellem Erlaß vom 4. April 1955
genehmigt. Der hier wiedergegebene Inhalt des Aufbauplans schildert
authentisch den baulichen und wirtschaftlichen Bestand der Gemeinde
sowie der in der Zukunft zu verwirklichenden Weiterentwicklung. Diese
Projektion der künftigen Entwicklung der Gemeinde ist ein
Gradmesser dafür, welche Prognosen eingetreten sind und in welchem
Ausmaß von den damaligen Vorschlägen abgewichen worden ist.
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