Havighorster-Oststeinbeker-Geschichtskreis (HOG)








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Ortsteil Oststeinbek

1255 - ERSTE URKUNDLICHE ERWÄHNUNG
Die Urkunde, in der "osterstenbeke"  zum ersten Mal erwähnt wird, trägt das Datum vom 29. April 1255. In dieser zu Hamburg aufgenommenen Urkunde erklären die Grafen Johann und Gerhard von Holstein und Stormarn, dass sie dem Hamburger Domkapitel ihre oberlehnsherrlichen Rechte an der Hälfte des von Herrn Friedrich von Haseldorf dem Domkapitel überlassenen Zehnten in Oststeinbek und Steinbek, Boberg und Hanevalle abtreten.

Erläuterung der zu Grunde liegenden Vorgänge:

Im Jahre 1111 hatte der sächsische Herzog Lothar von Supplinburg als Gebietsherr die Grafschaft Holstein und Stormarn einem aus Schauenburg an der Weser stammenden Grafengeschlecht als Lehen übergeben. Unter der Oberhoheit des sächsischen Herzogs konnten sie als Oberlehensherren über ihre Grafschaft verfügen, das heißt unter anderem, das Land besiedeln und Landwirtschaft betreiben lassen, Mühlen anlegen, Steuern und Zölle erheben, Teile des Landes oder einzelne Rechte daran als unterlegenen weitergeben.

Eine "gängige" Besteuerung im Mittelalter bildete die Erhebung des "Zehnten". Dieser bestand aus einer regelmäßig fällig werdenden Abgabe von mindestens ein Zehntel der landwirtschaftlichen Erzeugnisse (Ertragszehnt) als Feldzehnt und als Tierzehnt. Der "Zehnt" ruhte als Reallast auf dem ehemaligen Grundstück.

Oststeinbeks "Geburtsurkunde" liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Zu einem Zeitpunkt bereits vor 1255 hatten die Grafen von Schauenburg dem Adligen Friedrich von Haseldorf oder bereits dessen Vorfahren das Recht verliehen, unter anderem von den Bauern in den Dörfern Oststeinbek, Steinbeck, Boberg und Hanevalle den Zehnten zu erheben. Sie, die Schauenburger Grafen waren selbst aber Oberlehnsherren geblieben, das heißt, sie hatten das Recht, die Einziehung des Zehnten wieder an sich zu ziehen, behalten.
Der unterbeliehene Adlige Friedrich von Haseldorf hatte nun seinerseits dem Domkapitel zu Hamburg die Hälfte des Zehnten geschenkt. Das Domkapitel durfte also von den Bauern in den vier genannten Dörfern die eine Hälfte der Steuer und der Adlige Friedrich von Haseldorf nach wie vor die andere Hälfte kassieren.
In der Urkunde vom 30. April 1255 haben die Schauenburger Grafen JOHANN und GERHARD ihre oberlehnsherrlichen Rechte an der von dem Adligen abgetretenen Hälfte des Zehnten ebenfalls an das Hamburger Domkapitel abgetreten. Das Ergebnis dieser Transaktionen war, dass das Hamburger Domkapitel hinsichtlich dieser Hälfte des Zehnten unter der Oberhoheit des sächsischen Herzogs sowohl Oberlehnsherr als auch Lehensnehmer geworden war, das heißt, dass sich die Schauenburger Grafen ihres Rechtes an dieser Hälfte des Zehnten begeben hatten. 

Ortshistorische Kurzinformation Nr. 11 des ehemaligen Gemeindearchivars Karlheinz Schmidt

Weitere Arbeiten zur Geschichte der Ortsteile Havighorst und Oststeinbek finden Sie in den Publikationen, unter anderem in den “Blättern zur Ortsgeschichte
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