Havighorster-Oststeinbeker-Geschichtskreis (HOG) |
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1255
- ERSTE URKUNDLICHE ERWÄHNUNG Erläuterung der zu Grunde liegenden Vorgänge: Im Jahre 1111 hatte der sächsische Herzog Lothar von Supplinburg als Gebietsherr die Grafschaft Holstein und Stormarn einem aus Schauenburg an der Weser stammenden Grafengeschlecht als Lehen übergeben. Unter der Oberhoheit des sächsischen Herzogs konnten sie als Oberlehensherren über ihre Grafschaft verfügen, das heißt unter anderem, das Land besiedeln und Landwirtschaft betreiben lassen, Mühlen anlegen, Steuern und Zölle erheben, Teile des Landes oder einzelne Rechte daran als unterlegenen weitergeben. Eine
"gängige" Besteuerung im Mittelalter bildete die Erhebung des
"Zehnten". Dieser bestand aus einer regelmäßig fällig
werdenden Abgabe
von mindestens ein Zehntel der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
(Ertragszehnt) als Feldzehnt und als Tierzehnt. Der "Zehnt" ruhte als
Reallast auf dem ehemaligen Grundstück. Zu
einem Zeitpunkt bereits vor 1255 hatten die Grafen von Schauenburg dem
Adligen Friedrich von Haseldorf oder bereits dessen Vorfahren das Recht
verliehen, unter anderem von den Bauern in den Dörfern
Oststeinbek,
Steinbeck, Boberg und Hanevalle den Zehnten zu erheben. Sie, die
Schauenburger Grafen waren selbst aber Oberlehnsherren geblieben, das
heißt, sie hatten das Recht, die Einziehung des Zehnten wieder an
sich
zu ziehen, behalten. Ortshistorische
Kurzinformation Nr. 11 des ehemaligen Gemeindearchivars Karlheinz
Schmidt
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